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2009-07-16

Waffen-Arsenal Band 146 - Beutepanzer unterm Balkenkreuz


Panzerspähwagen und gepanzerte Radfahrzeuge dienen im allgemeinen der Aufklärung, Verbindung und dem geschützten Transport. Ihre militärischen Aufgaben werden in der D 612/1 wie folgt beschrieben: "Panzerkraftwagen (verschiedentlich auch Straßenpanzer, Panzerwagen. Panzerspähwagen oder gepanzerte Kraftwagen genannt) dienen auf Grund ihrer hohen Geschwindigkeit in erster Linie der Aufklärung. Bewaffnung und Panzerung sollen sie nicht nur befähigen, die Aufklärung zu erzwingen, sondern auch die feindliche Aufklärung zu vertreiben und gute Gelegenheiten zu Überfallen auszunützen. Sie sollen den Schutz motorisierter Verbände während des Marsches durchführen und in besonderen Fällen selbst die gesicherte Beförderung von Personen, Gerät oder Nachrichten übernehmen können". Man unterscheidet im Ausland meist schwere und leichte Panzerkraftwagen. Schwere Panzerkraftwagen sind stets mit einer panzerbrechenden Waffe und mit Maschinengewehren ausgerüstet und verfügen meist über Funkgerät. Im allgemeinen haben sie ein Gewicht von mehr als sieben Tonnen. Zur Erzielung höherer Geländegängigkeit haben sie vielfach Sonderfahrgestelle oder verbesserte handelsübliche Vielradfahrgestelle. Vereinzelt haben sie Felgen für Schienenfahrt, die sie zur Verwendung als Panzerdraisinen befähigen. Leichte Panzerkraftwagen sind meist aus handelsüblichen Fahrgestellen hergestellt, die häufig nur teilgepanzert und dann nur mit Maschinengewehrschießgestellen versehen sind. Oft sind sie ganz an feste Straßen gebunden.

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